Hecke an die Grenze gepflanzt

Im Frühjahr 2020 hat mein Nachbar eine Kirschlorbeerhecke direkt an die Grenze des neu bebauten Grundstücks (im Dorf) gepflanzt. Auf meine mündliche Bitte, den Abstand zu beachten, reagiert er nicht. Wie ist die Rechtslage und zu welchem Vorgehen würden Sie raten?

Das neu bebaute Grundstück in Dorflage (Innenbereich) befindet sich offensichtlich in NRW. Deshalb gelten die Bestimmungen, die sich aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW ergeben. Danach durfte der Nachbar seine Hecke nicht direkt an die Grenze setzen. Einigen sich die Nachbarn nicht auf einen abweichenden Abstand, so sind mit Hecken über 2 m Höhe 1 m...