Grenzstein neu setzen lassen?

Straßen NRW hat im Zuge des Ausbaus einer Straße festgestellt, dass ein Grenzstein 1,30 m zu weit auf Nachbars Fläche steht. Jetzt sind wir beide – mein Landnachbar und ich – aufgefordert worden, die Grenze berichtigen zu lassen, natürlich auf unsere Kosten. Das lehnen wir ab. Wie ist die Rechtslage?

Gemäß § 919 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks vom Eigentümer des Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. Die...