Gemeinsame Grenzmauer?

2002 haben wir im Baugebiet ein Haus gebaut. Die Grenze bepflanzten wir mit einer Thujahecke. Der Nachbar stimmte zu, wollte sich an den Kosten aber nicht beteiligen. Jetzt möchten wir die zu groß gewordene Hecke entfernen. Das Nachbarhaus ist vermietet. Gern würden wir eine Mauer auf die Grenze setzen. Müsste sich der Nachbar an den Kosten beteiligen?

Sie müssen bei der neuen Einfriedigung die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes NRW beachten. Ihr Ansprechpartner ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks. Da beide Grundstücke im Innenbereich liegen, können Sie vom Nachbarn verlangen, dass er bei der Errichtung einer neuen Einfriedigung mitwirkt (§ 32 Abs. 1 NachbG NRW). Unabhängig davon, ob sich der Nachbar beteiligen möchte, ist er verpflichtet, die Hälfte der Kosten zu tragen. Die Höhe...