Beim Jakobskreuzkraut handelt es sich nach Mitteilung der Landwirtschaftskammer NRW um eine Giftpflanze, die nicht verfüttert werden sollte. Pferde sowie Rinder können chronisch erkranken, weniger empfindlich reagieren Schafe und Ziegen. Das Kreuzkraut vermehrt sich stark, wenn eine Weide schlecht gepflegt wird, etwa keine Nachmahd stattfindet. Es wächst oft auf Pferdeweiden.
Laut Landwirtschaftskammer NRW muss man die Samenbildung der Pflanzen verhindern. Beim Auftreten von Einzelpflanzen ist die mechanische Bekämpfung durch Ausreißen oder Ausstechen die wirksamste Methode. Dabei sollte man Schutzhandschuhe tragen. Tritt die Pflanze flächenhaft auf, empfiehlt die Kammer einen Schröpfschnitt oder die Nachmahd der Weide möglichst spät bei Blühbeginn. Bei stärkerem Befall muss man die gesamte Fläche mit einem Herbizid behandeln.
Nach § 1004 BGB können Sie von Ihrem Nachbarn die Unterlassung sowie die Beseitigung von wesentlichen Beeinträchtigungen Ihres Grundstückes verlangen, wenn die Beeinträchtigung nicht ortsüblich ist und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die dem Nachbarn wirtschaftlich zumutbar sind. Dazu kann auch das Herüberwehen von Pflanzensamen (Samenflug) gehören.
Im Falle des Samens von Jakobskreuzkraut liegt eine wesentliche Beeinträchtigung vor. Es handelt sich um eine sehr giftige Pflanze, die für Ihre Weidetiere gefährlich werden kann. Der Samenflug ist auch nicht ortsüblich. Die Giftpflanze breitet sich zwar immer mehr aus, sie gehört aber nicht zu dem üblichen Gewächs auf landwirtschaftlichen Grundstücken.
Ihr Nachbar kann durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen die Verbreitung verhindern. Ist die ganze Fläche befallen, müsste er das giftige Kraut mit einem Pflanzenschutzmittel behandeln.