Elektrozaun freischneiden

Ich habe eine Pferdeweide neben einer Naturschutzfläche des hiesigen Wasserverbands und des zuständigen Amts für Agrarordnung. Auf der Grenze steht ein Elektrozaun – um dessen Funktion zu erhalten, muss er regelmäßig freigeschnitten werden. Darf ich das überhängende Unkraut abschneiden oder ist mein Grundstücksnachbar dafür zuständig?

Der Elektrozaun stellt keine gemeinsame Grenzeinfriedigung dar. Er dient ausschließlich der Haltung Ihrer Pferde. Die benachbarte Fläche ist von den genannten Institutionen in ihrer jetzigen Nutzungsart zu Naturschutzzwecken angelegt worden. Auf diesen Flächen kommt offenbar keine Bearbeitung mit landwirtschaftlichem Gerät in Betracht, sodass bei der Errichtung des Elektrozaunes kein Grenzabstand eingehalten werden musste (§ 36 Abs. 1 u. 2 NachbG NRW). Andernfalls hätten Sie mit dem Zaun 0,50 m zurückbleiben müssen. Nach den Vorgaben des Gesetzes darf der Zaun aber nicht auf, sondern nur entlang der Grenze errichtet werden. Er steht also vollumfänglich auf Ihrem eigenen Grundstück. Für dessen...