Eicheln fallen auf fremde Autos

An unserer Grundstücksgrenze stehen zwei 60 Jahre alte Eichen. Gegenüber wurde ein Mehrfamilienhaus gebaut. Da Parkplätze fehlen, parken die Mieter ihre Autos auf dem Bürgersteig. Jetzt hat sich eine Mieterin über die Eicheln, die auf ihr Auto fallen, beschwert. Sie meint, wir müssten für den Lackschaden aufkommen. Stimmt das?

Sollten durch das Herabfallen der Eicheln tatsächlich Schäden an den Autos entstehen, was wir bezweifeln, sind Sie als Eigentümer der Eichen nicht ersatzpflichtig. Denn ein solcher Schaden wäre von Ihnen nicht widerrechtlich herbeigeführt worden.

Der Standort der Eichen, auch wenn sie direkt an der Grenze stehen sollten, ist vom Nachbarrecht her...