Doppelgrundstück wie einfriedigen?

1996 haben wir ein Grundstück, etwa 500 m2, für den Bau einer Doppelhaushälfte gekauft. Damals konnten wir uns mit dem Nachbarn (Mitbauherr) nicht über die Einfriedigung verständigen. Er hat dann seine Seite nur zur Hälfte eingezäunt. Für die andere Hälfte seien wir zuständig, meinte er. Jetzt hat der Nachbar seine Haushälfte verkauft und vermietet. Müssen wir jetzt noch einen Zaun setzen?

Nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NW) sind die Eigentümer von Grundstücken, die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen, verpflichtet, die Grundstücke an der gemeinsamen Grundstücksgrenze einzufriedigen, wenn auch nur einer der Eigentümer die Einfriedigung verlangt und nicht eine der Ausnahmen von der Einfriedigungspflicht nach § 34 NachbG NW greift.

Eine Einfriedigungspflicht besteht nicht, wenn die Grenze...