Brunnen zu nah an Grundstücksgrenze

Leserfrage: Warum darf mein Nachbar seinen Beregnungsbrunnen, der zu nah an der Grenze steht, in Betrieb nehmen?

Wochenblatt-Leserin Martina D. in R. fragt: Mein Grundstücksnachbar hat einen Brunnen für die Beregnung gebaut. Laut Genehmigung musste er 40 m Abstand von der Grund­stücks­grenze einhalten. Es sind aber nur 2 m. Ich habe Einspruch erhoben. Trotzdem durfte er den Brunnen in Betrieb nehmen. Muss ich beweisen, dass ich durch die Wasserförderung Nachteile habe? Ich wohne in Niedersachsen.

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Für die Wasserentnahme zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und Errichtung entsprechender Brunnen bedarf es in Niedersachsen einer wasserrechtlichen Erlaubnis; zuständige Genehmigungsbehörde ist die bei dem jeweiligen Landkreis ansässige Untere Wasserbehörde.

Untere Wasserbehörde überwacht

In dem Genehmigungsverfahren wird auch der für den Brunnen vorgesehene Standort geprüft. Oft wird hierzu ein hydrogeologisches Gutachten,...