Alten Ahorn fällen?

Der 100-jährige Ahorn des Nachbarn ist geschützt. Er steht direkt auf der Grenze, die Krone ragt über unser Dach. Wir haben unser Dach saniert und das herunterfallende Laub hinterlässt hässliche Flecken. Der Nachbar hat beim Kreis (Landschaftsbehörde) beantragt, den Baum fällen zu dürfen. Doch die Behörde reagiert nicht. Was können wir tun? Wir befürchten, dass bei Sturm Äste unser Haus beschädigen.

Wenn die Untere Landschaftsbehörde nicht reagiert, sollte der Nachbar die Behörde unter Fristsetzung letztmalig auffordern, etwas zu unternehmen. Er sollte mit einer Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht drohen. Mit der Klage könnte er feststellen lassen, dass der Ahornbaum nicht weiter ein Naturdenkmal...