Zuschlag für Diesel nicht vereinbart

Leserfrage: Darf der Lohnunternehmer zusätzlich zum vereinbarten Festpreis gestiegene Dieselkosten in Rechnung stellen?

Wochenblatt-Leser Philipp J. in O. fragt: Im Mai fuhr ein Lohnunternehmer bei mir Gülle aus. Den Auftrag erteilte ich telefonisch. Auf der Rechnung steht neben dem ausgemachten Festpreis für den Transport zusätzlich der Posten „Dieselverbrauch in Liter und Pauschale für zusätzliche Dieselkosten in €“. Von diesen Extrakosten war bei Auftragsvergabe keine Rede. Muss ich diese zahlen? 

Kaufrechtsexperte Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, informiert: Die zusätzlich in Rechnung gestellten Kosten für den „Dieselzuschlag“ müssen Sie nur dann bezahlen, wenn dies vertraglich mit dem Lohnunternehmer zuvor vereinbart war. Die nachträgliche Ausweisung...