Wochenblatt-Leser Philipp J. in O. fragt: Im Mai fuhr ein Lohnunternehmer bei mir Gülle aus. Den Auftrag erteilte ich telefonisch. Auf der Rechnung steht neben dem ausgemachten Festpreis für den Transport zusätzlich der Posten „Dieselverbrauch in Liter und Pauschale für zusätzliche Dieselkosten in €“. Von diesen Extrakosten war bei Auftragsvergabe keine Rede. Muss ich diese zahlen?
Kaufrechtsexperte Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, informiert: Die zusätzlich in Rechnung gestellten Kosten für den „Dieselzuschlag“ müssen Sie nur dann bezahlen, wenn dies vertraglich mit dem Lohnunternehmer zuvor vereinbart war. Die nachträgliche Ausweisung dieser Position allein in der Rechnung reicht nicht aus, um einen Anspruch des Lohnunternehmers zu begründen.
Vereinbarung erforderlich
Sofern Sie also bei der telefonischen Auftragsvergabe über einen „Dieselzuschlag“ nicht gesprochen haben, brauchen Sie diesen grundsätzlich auch nicht zu zahlen. Nur wenn auch in den vergangenen Jahren ein „Dieselzuschlag“ vereinbart wurde bzw. Sie einen solchen Zuschlag nachträglich stets durch anstandslose Zahlung der Rechnung anerkannt haben, könnte der Anspruch auch in diesem Jahr bestehen.
Sollte diese Position jedoch in diesem Jahr erstmals in der Rechnung auftauchen, sollten Sie die gestellte Rechnung gegenüber dem Lohnunternehmer unverzüglich monieren und mitteilen, dass der „Dieselzuschlag“ nicht vereinbart war. Auch wenn sich in letzter Zeit – aufgrund der tatsächlich aktuell sehr hohen Diesel- bzw. Mineralölpreise – die Fälle mehren, in denen Unternehmer diese erhöhten Kosten an den Kunden weitergeben wollen, bedarf es hierfür jedoch einer expliziten Vereinbarung.
Lohnunternehmer beweispflichtig
Um auch in Zukunft die Geschäftsbeziehungen mit dem Lohnunternehmer nicht zu belasten, können Sie ihm freiwillig entgegenkommen. Sie könnten sich etwa die Kosten für den „Dieselzuschlag“ teilen. Zwingend ist dies nach den vorstehenden Ausführungen jedoch nicht. Im Streitfalle hätte der Lohnunternehmer – was bei mündlich abgeschlossenen Verträgen meist schwierig ist – zu beweisen, dass ein „Dieselzuschlag“ vereinbart war.
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(Folge 25-2022)