Zinsen steigen – Mietkaution festlegen?

Leserfrage: Muss ich die Mietkaution gewinnbringend anlegen und wer muss die Kontoführungsgebühren bezahlen?

Wochenblatt-Leserin Britta D. in K. fragt: Seit vier Jahren vermiete ich ein Haus. Die Kaution beträgt 500 €. Weil es aber keine Zinsen gab, haben der Mieter und ich uns mündlich geeinigt, dass ich das Geld nicht anlege. Jetzt gibt es bei der Hausbank 3 % auf einem Festgeld­konto. Was muss ich jetzt tun? Kann ich die Gebühren für die Kontoführung auf den Mieter umlegen?

Julia Wagner, Haus & Grund Deutschland, Berlin, informiert: Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution verlangen. Das Gesetz führt dabei unter § 551 Abs. 3 „Der...