Wie werden die CO2-Kosten verteilt?

Leserfrage: Was ändert sich bei den Kohlendiodioxid-Kosten bei Vermietung im nächsten Jahr?

Wochenblatt-Leserin Carola R. in F. fragt: Ich vermiete ein Einfamilienhaus. Bisher konnte ich die Kosten, die durch die CO2-Bepreisung anfallen, mit den gesamten Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung vollständig auf die Mieter umlegen. Was ändert sich ab dem nächsten Jahr?

Wochenblatt-Redakteurin Rebecca Kopf kann informieren: Zusätzlich zu den Heizkosten fällt in Deutschland seit 1. Januar 2021 ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) an. Aktuell sind es 30 €/t CO2, das beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Bis 2025 werden es bis zu 55 €/t. Bisher können Vermieter die Heizkosten einschließlich der darin enthaltenen CO2-Kosten voll auf Mieter umlegen. Das soll sich ändern.

Zehn-Stufen-Modell ab 2023

Ab 1. Januar 2023 wird ein Zehn-Stufen-Modell für den Energiestandard von Wohngebäuden eingeführt. Damit wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an dem jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft. Heißt: Je schlechter ein Mietshaus gedämmt ist, je älter etwa die Heizung oder die Fenster sind, desto höher die CO2-Kosten für den Vermieter. Ist das Gebäude energetisch saniert und sind etwa Dach und Fenster gut gedämmt, kann er die Kosten...