Wochenblatt-Leser Andreas H. fragt: In der Wirtschaft trägt der nachgelagerte Bereich die Transportkosten. Nur beim Schlachtvieh zahlt der abgebende Tierhalter den Transport. Warum muss der Schlachthof das nicht übernehmen?
Dr. Frank Greshake, Fachbereich Markt, Qualitätsmanagement, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Grundsätzlich trägt derjenige, der die Ware bestellt, die Transportkosten. Anders bei Schlachtvieh: Seit Jahrzehnten zahlen Schlachtbetriebe in Deutschland einen Preis „frei Schlachtstätte“. Berufsständische Gremien debattieren seit über 50 Jahren, was dieser Preis beinhaltet. Nur die Transport- oder auch die Waschkosten am Schlachtbetrieb? Wie immer geartete „Erfassungskosten“? Die neutrale Klassifizierung und Erstellung des Wiegeprotokolls? Den teuren BSE-Test bei der Schlachtkuh? Letztlich gab es keine Einigung.
Lieferant zahlt Transport zum Schlachthof
So bleibt es leider dabei: Den Transport zum Schlachthof zahlt der Lieferant. Die Schlachtindustrie argumentiert, dass auch sie Fleischlieferungen an Industrie und Lebensmittelhandel „frei Haus“ kalkulieren muss – was ebenfalls nicht in Ordnung ist.
Der Mäster zahlt den Transport in den meisten Fällen sogar doppelt – beim Ferkel und beim Schlachtschwein. Nur im Rheinland, auf Basis der rheinischen SVR-Notierung, teilen sich Sauenhalter und Mäster die Transportkosten.
Lesen Sie mehr:
(Folge 2-2024)