Wochenblatt-Leserin Emma W. in C. fragt: Die Stadt will von einem Landwirt Ökopunkte kaufen, um für Baumaßnahmen den ökologischen Ausgleich herzustellen. Sie verfügt über ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche, die momentan als intensives Ackerland genutzt wird, um hier den Ausgleich herzustellen. Wie können pro Hektar wie viele Wertpunkte erzeugt werden? Wie lassen sich Flächen aufwerten? Kann der Ausgleich über ein rotierendes Verfahren erzielt werden?
Olaf Miosga, Dipl.-Biologe, Münster, informiert: Die fortschreitende Siedlungsentwicklung von Kommunen (Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete, Straßen usw.) geht in der Regel mit einer Flächenversiegelung einher, die nach Bundesnaturschutzgesetz ausgleichspflichtig ist.
Flächenversiegelung ist ausgleichspflichtig
Die Berechnung des Eingriffs erfolgt je nach Region nach unterschiedlichen ökologischen Bewertungsverfahren, zum Beispiel das nummerische Verfahren des LANUV. Es gibt aber eine Reihe weiterer, bei denen der jeweilige Landschaftseingriff als Kompensationsdefizit in Ökologische Werteinheiten (ÖWE) oder besser bekannt als Ökopunkte erfasst wird.
Ausgleich auch extern
Der Ausgleich kann dann extern über Ökokonten erfolgen, wobei diese nicht zwingend dem Landschaftseingreifer, hier also der Kommune, gehören müssen. Die Ökokonten werden meist von privaten Flächenbesitzern, zuweilen auch von öffentlichen Kulturstiftungen, angeboten.
Bei dem weit verbreiteten nummerischen Verfahren erfolgt in der Regel eine durchschnittliche ökologische Aufwertung um 4 ÖWE pro m², dies kann man aber nicht auf andere Regionen mit anderen Bewertungsverfahren übertragen, da sich Ökopunkte verschiedener Bewertungsverfahren nicht vergleichen lassen.
Flächenaufwertung
Eine durchschnittliche Flächenaufwertung erfolgt klassisch durch eine Gehölzanpflanzung auf Acker, wobei eine Vielzahl von Ausgleichsmöglichkeiten (Anlage von Wald, Hecken, Streuobstwiesen, Teiche, Kiebitzflächen usw.) besteht. Auch die Renaturierung von Gewässern ist möglich und wird deutlich höher bepunktet. Flächenentsiegelungen sind möglich, aber sehr teuer und werden daher leider kaum umgesetzt.
Auch Flächenextensivierungen (zum Beispiel Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland) lassen sich bepunkten und anrechnen, wobei sich durch die Extensivierung natürlich auch der landwirtschaftliche Ertrag der Ausgleichsfläche mindert.
PIK-Maßnahme mit Pfandfläche
Eine produktionsintegrierte Kompensation (sogenannte PIK-Maßnahmen) ist möglich, wobei jeweils eine Pfandfläche bereitzustellen und die funktionierende Kompensation jährlich der Unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen ist.
Flächenrotation für Erhalt des Status
Eine Flächenrotation ist ebenfalls möglich. Der Vorteil liegt somit in dem dauerhaften Erhalt des jeweiligen Ausgangsstatus der Fläche, zum Beispiel als Acker. Welche Form des Ausgleichs möglich ist, hängt von der jeweiligen angedachten Ausgleichsfläche (Lage, Struktur, Nutzung, Größe usw.) ab.
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(Folge 29-2023)