Waldkauf nur mit Genehmigung?

Mit Interesse habe ich den Beitrag „Wald­idylle als Geldanlage“ in Folge 18 gelesen. Dort heißt es, dass der Waldkauf nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu prüfen ist. Doch wer prüft da was? Muss der Notar den Kaufvertrag etwa beim Forstamt anzeigen? Ab welcher Flächengröße darf die zuständige Stelle den Waldkauf untersagen?

Die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bedarf eines notariellen Kaufvertrages sowie der Auffassung und Eintragung des Eigentumübergangs ins Grundbuch. Das ist bei Waldgrundstücken nicht anders als bei Acker- oder Grünlandflächen. Auch bei der Veräußerung von Waldgrundstücken ist regelmäßig eine zusätzliche Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) erforderlich.

In NRW besteht dieser Genehmigungsvorbehalt für Grundstücke über 1 ha Größe. Bei Waldgrundstücken bis 1 ha muss keine Genehmigung eingeholt werden. Hier reicht das notarielle Verfahren. Ist der Wald größer als 1 ha, muss der Notar beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer...