Wäsche in der Wohnung trocknen?

Leserfrage: Können wir das Wäschetrocknen in der Mietwohnung verbieten?

Wochenblatt-Leserin Susanne R. in D. fragt: Wir haben vor Kurzem eine Wohnung vermietet. Die Mieter trocknen die Wäsche in der Wohnung. Dürfen wir das untersagen?

Rebecca Kopf, Redaktion, informiert: Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung – egal, ob an der Leine oder mittels Trockner – gehört zu einem völlig normalen und vertragsgemäßen Gebrauch einer Immobilie. Daher können Vermieter es weder in der Wohnung noch auf dem Balkon verbieten. Das gilt auch für den Fall, dass es im Keller oder auf dem Dachboden extra eingerichtete Trockenräume gibt....