Vorkaufsrecht nicht möglich?

Ein Privatmann will meine Pachtfläche kaufen. Als Haupterwerbslandwirt habe ich ein Vorkaufsrecht über die Landwirtschaftskammer (LWK) geltend gemacht. Jetzt hat man den Kaufvertrag zurückgezogen. Angeblich will der Verkäufer die Fläche in Stücke unter 2 ha teilen, dann fiele mein Vorkaufsrecht weg. Was kann ich tun?

Für Sie ist die Situation schwierig.

Richtig ist, dass das Vorkaufsrecht für Flächen unter 2 ha nicht greift. Allerdings gilt für das Vorkaufsrecht nicht der rechtliche Grundstücksbegriff, sondern der wirtschaftliche. Darunter werden Bodenflächen verstanden, die als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind und aus einem oder mehreren Katastergrundstücken oder Grundstücken im Rechtssinne bestehen können. Es kommt also nicht da­rauf an, wie das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, sondern allein auf die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit. Von einer wirtschaftlichen Einheit ist aus­zugehen, wenn mehrere rechtlich selbstständige Grundstücke sich in räumlicher Nähe befinden und als gewachsene landwirtschaftliche Bewirtschaftungseinheit darstellen. Dafür kann sprechen, dass Sie...