Vermarktung: Keine Zuschläge bei Unterfeuchte?

Leserfrage: Warum wird für zuviel Feuchtigkeit Geld abgezogen, aber bei Unterfeuchte nichts draufgelegt?

Wochenblatt-Leser Fabian G. in J. fragt: Wenn die Feuchtigkeit von Getreide, Raps, Erbsen oder Bohnen über 15,5 % liegt, wird mir bei der Vermarktung Geld abgezogen. Liefere ich die Erzeugnisse mit Unterfeuchte, etwa 13 %, müsste das doch bezahlt werden. Der Agrarhändler sagte mir, dass es keine Zuschläge gibt. Ist das rechtens?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, kann informieren: Ob die Vorgehensweise des Agrarhändlers hier „rechtens“ ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Verträge können grundsätzlich frei zwischen den Vertragsparteien gestaltet werden, solange die Gestaltung nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder...