Trinkwasserbrunnen: Kosten auf Mieter umlegen?

Leserfrage: Welche Kosten darf ich für den Betrieb einer hauseigenen Wasser­versorgungs­anlage und einer -aufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe auf meine Mieter umlegen?

Wochenblatt-Leserin Susanne N. fragt: Welche Kosten darf ich als Vermieterin für den Betrieb einer hauseigenen Wasser­versorgungs­anlage und einer -aufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe auf meine Mieter umlegen? Darf ich auch den Verbrauch an Frischwasser in m2 abrechnen?

Julia Wagner, Haus und Grund, antwortet: Zur Frage „Betriebskosten“: In den seltenen Fällen, in denen Vermieter das Wasser auf dem Grundstück gewinnen, können die...