Teilkündigung bei Pachtvertrag

Leserfrage: Viele Jahre hatte ich jeweils 4 ha Acker- und 4 ha Grünland gepachtet. Es gab nur einen Pachtvertrag. Den Acker will ich weiterhin pachten, das Grünland nicht mehr. Wie ist die Rechtslage?

Wochenblatt-Leser Markus L. fragt: Viele Jahre hatte ich jeweils 4 ha Acker- und 4 ha Grünland gepachtet. Die Flächen liegen nebeneinander. Es gab nur einen Pachtvertrag. Den Acker will ich weiterhin pachten, das Grünland nicht mehr und habe diese Fläche gekündigt. Der Verpächter widerspricht dem. Wie ist die Rechtslage?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Es ist grundsätzlich nicht möglich, einen Pachtvertrag, der für mehrere Grundstücke gilt, in Bezug auf einzelne Grundstücke zu kündigen, in...