Schimmelbefall: Kündigung rechtens?

Leserfrage: Durfte der Mieter wegen oberflächlichem Schimmel fristlos kündigen?

Wochenblatt-Leserin Lioba K. in B. hat eine Wohnung vermietet. Bei Übergabe der Wohnung vom bisherigen an den neuen Mieter war an einigen Stellen Schimmelbefall zu sehen. Laut einer sofort beauftragten Fachfirma ist dies auf kondensierende Raumluftfeuchte und mangelnden Luftwechsel zurückzuführen. Der neue Mieter hat aufgrund der Schimmelbildungen per E-Mail fristlos zu Ende August gekündigt. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des BGH vom 18. April 2007, Az. VIII ZR 182/06. Ist die fristlose Kündigung berechtigt?

Matthias Dombrowski, Rechtsanwalt, Kanzlei Heckmann in Ense, kann informieren: Ihr neuer Mieter möchte sich durch Kündigung von dem Vertrag lösen. Die Kündigung des Mietvertrages muss nach § 568 Abs. 1 BGB schriftlich erfolgt sein. Eine E-Mail reicht grundsätzlich nicht aus.

Mängelfreie Wohnung

Ihren Ausführungen und der Fachfirma zufolge...