Wochenblatt-Leser Franz D. in N. fragt: Im Mai 2022 bekam ich vom Hersteller meiner PV-Anlage (2011 gekauft) ein Warnschreiben, dass die Solarmodule defekt sein könnten und beim Betreten eine Gefahr für Leib und Leben bestehen kann. Da war die Produkthaftung einige Monate abgelaufen. Meine Anlage gehört zu defekten Seriennummern. Was kann ich tun, um den Wert der Anlage zu erhalten? Aktuell kann die Anlage nicht ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen gewartet und gereinigt werden.
Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, informiert: Leider verhält es sich so, dass Sie keinerlei Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche mehr geltend machen können. Sollten Sie die PV-Anlage mit den schadhaften Solarmodulen, für welche vom Hersteller nun die Produktwarnung herausgegeben wurde, im Rahmen eines Werkvertrages (inklusive Montage) erworben haben, wären die Ansprüche spätestens fünf Jahre nach Abnahme verjährt.
Produkthaftungsgesetz
Sollten Sie die PV-Anlage bzw. die Solarmodule im Rahmen eines normalen Kaufvertrages (ohne Montage) erworben haben, wäre die Verjährungsfrist sogar bereits zwei Jahre nach Ablieferung verstrichen. Auch eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz (§ 1) kommt nicht in Betracht, zumal danach eine Haftung für Sachschäden nur an anderen Sachen (also nicht an dem Produkt, hier Solarmodule) selbst in Betracht kommt, die durch die fehlerhafte Sache hervorgerufen werden.
Einen solchen Schaden können wir hier jedoch nicht erkennen. Darüber hinaus wäre eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz ohnehin heute ausgeschlossen, da die zehn Jahre (Haftungsausschluss gemäß § 13 Produkthaftungsgesetz) verstrichen sind.
Sicherheitshinweise beim Hersteller nachfragen
Sie können jetzt nur das Warnschreiben zur Hand nehmen und prüfen, ob der Hersteller Ihnen mitteilt, dass Sie die Anlage jedoch weiterhin ohne Einschränkungen betreiben können, sofern die Sicherheitshinweise beachtet werden. Dies sollten Sie sich auch noch einmal direkt beim Hersteller bestätigen lassen.
Auch wenn dies für Sie bedauerlicherweise weitere Umstände bedeutet, ist Ihnen kein finanzieller Schaden entstanden. Sie können weiterhin Strom erzeugen und einspeisen bzw. diesen selbst verbrauchen. Weitere mögliche Anspruchsgrundlagen sind nicht ersichtlich.
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(Folge 43-2023)