Nach unserer Einschätzung werden Sie eine mündliche Absprache niemals entsprechend beweisen können, weil damit zu rechnen ist, dass Ihr ehemaliger Pächter diese bestreiten wird. Kann ein Beweis über eine Einigung nicht erbracht werden, geht dies zulasten desjenigen, der sich auf die Einigung berufen will.
Insofern sind im Jahre 2005, als das erste Mal Zahlungsansprüche zugeteilt wurden, viele Pachtverträge schriftlich angepasst worden, um darin einen Prämienübergang bei Pachtende zu vereinbaren. Wenn Sie dieses nicht auch so vollzogen haben, sehen wir keine Aussicht auf Erfolg, von Ihrem ehemaligen Pächter die Prämienrechte zu verlangen.
(Folge 36-2018)