Pachtzahlungen von der Tochter rückwirkend einklagen?

Leserfrage: Wann verjähren nicht gezahlte Pachtzahlungen?

Wochenblatt-Leserin Helene W. in D. ist 70 Jahre alt und besitzt einen 25 ha großen Betrieb in der Höfeordnung. Diesen hat sie vor fünf Jahren an ihre Tochter verpachtet. Die vereinbarte Pacht hat die Tochter nie gezahlt. Kann sie die Pachtzahlungen rückwirkend einklagen?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Das ist der Fall. Aufgrund des Pachtvertrages wäre...