Pachtvertrag für PV-Freiflächenanlage

Leserfrage: Eine Bürgergenossenschaft möchte meine landwirtschaftlichen Nutzflächen pachten, um dort eine Photovoltaikanlage zu bauen. Welche Pacht könnte ich verlangen und worauf sollte ich achten?

Wochenblatt-Leser Johannes K. fragt: Ich bin Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen, die an einer Bahnlinie liegen. Diese möchte eine regionale Bürgergenossenschaft pachten, um dort eine Photovoltaikanlage zu bauen. Welche Pacht könnte ich für diese Art der Flächennutzung verlangen und worauf sollte ich achten?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Unter anderem müssen die Parteien des Vertrages eindeutig bezeichnet sein.

Es sollte eine Rechtsnachfolgeklausel vereinbart werden, welche regelt, ob und unter welchen Vo­raussetzungen die Rechte aus diesem Vertrag einem Dritten überlassen werden können und was zum Beispiel bei Übertragung/Vererbung des Grundstückes durch den Grundstückseigentümer gelten soll.

Zu klären ist, ob Zuwegungen für den Bau und den Betrieb der PV-Freiflächenanlage bestehen bzw. von wem sie errichtet und unterhalten werden müssen oder ob gegebenenfalls Wegerechte, auch für die späteren Wartungs-/Reparaturarbeiten eingeräumt werden.

Geklärt werden muss auch – unter Bezugnahme auf einen dem Pachtvertrag beizufügenden Lageplan...