Pachtflächen in GbR einbringen?

Leserfrage: Seit 25 Jahren habe ich meine Ackerflächen verpachtet. Vor acht Jahren übertrug dieser die Bewirtschaftung auf seinen Sohn. Der Sohn brachte die Flächen nun in eine GbR ein. Darf er das ohne mein Einverständnis tun?

Wochenblatt-Leserin Maria J. fragt: Seit 25 Jahren habe ich meine Ackerflächen einem Bekannten durch einen mündlichen Pachtvertrag zur Bewirtschaftung überlassen. Vor acht Jahren übertrug dieser die Bewirtschaftung auf seinen Sohn. Der Sohn brachte die Flächen nun in eine GbR ein. Darf er das ohne mein Einverständnis tun? Was passiert, wenn ich mein Einverständnis nicht erteile? Hat es Nachteile auf flächengebundene Prämienansprüche, wenn ich das Pachtverhältnis auflöse?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Zu Ihrer ersten Frage: Ja, Ihr Einverständnis ist erforderlich. Denn die Pflicht, im Falle der Übertragung der Bewirtschaftung auf eine neue Person die Zustimmung des Verpächters einzuholen, ergibt sich für den Pächter aus dem Gesetz selbst, § 589 BGB, nicht aus einem schriftlichen Pachtvertrag. Das heißt, dass...