Nullsteuersatz für PV-Anlage aus 2022?

Leserfrage: Im Oktober 2022 wurde unsere bestellte PV-Anlage geliefert. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt. Müssen wir die auf der Rechnung ausgewiesene MwSt. zahlen? Oder gilt der Nullsteuersatz?

Wochenblatt-Leserin Beate G. fragt: Im Oktober 2022 wurde unsere bestellte PV-Anlage geliefert. Wir haben mit der Firma eine Komplettinstallation vereinbart. Bis heute bringt die PV-Anlage nicht volle Leistung. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt. Jetzt hat uns die Firma die Schlussrechnung geschickt. Müssen wir die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer zahlen? Oder gilt der Nullsteuersatz? Wir speisen jetzt Strom ein.

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuer ist das konkrete...