Nießbrauchsrecht: Steht mir die Miete zu?

Leserfrage: Ich habe ein Gebäude übertragen und erhielt das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht. Das Gebäude ist vermietet. Steht mir die Miete zu? Welchen Anspruch hätte ich bei einem Verkauf?

Wochenblatt-Leserin Ella L. fragt: Ich habe vor 13 Jahren meinem Sohn ein Gebäude übertragen und erhielt das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchsrecht. Das Gebäude hat mein Sohn vermietet. Die (niedrige) Miete bekam ich. Nun will mein Sohn das Gebäude zu einem höheren Preis neu vermieten. Steht mir ein Teil der neuen Miete zu? Welchen Anspruch hätte ich bei einem Verkauf? Könnte ich dem Verkauf widersprechen?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Durch die Übertragung eines Grundstückes mit Gebäude auf Ihren Sohn haben Sie vor 13 Jahren das Eigentum hieran abgegeben. Offensichtlich ist für Sie im Grundbuch ein Nießbrauchsrecht eingetragen worden. Dieses Nießbrauchsrecht versetzt Sie in...