Muss Pächter Äste beseitigen?

Ich habe Acker verpachtet. Im Pachtvertrag sind die Brutto- und Nettofläche (ohne angrenzendes Feldgehölz) eingetragen. Den Pachtpreis haben wir nach der Nettofläche festgesetzt. Die Zahlungsansprüche, auch fürs Feldgehölz, habe ich dem Pächter übertragen. Jetzt wachsen vom Feldgehölz Äste in den Acker. Der Pächter fordert, dass ich sie beseitige. Er hätte nur die Nettofläche gepachtet. Doch er hat für das Feldgehölz die EU-Prämien kassiert.

Der Pächter muss die Äste und Zweige beseitigen. Durch Ihren Pachtvertrag haben Sie die Ackerfläche einschließlich des Feld­gehölzes verpachtet. Prüfen Sie, welche Angaben Sie im Vertrag vereinbart haben. Oft sind dies Grundbuchangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe). Daraus ergibt sich, an welchen Flächen ein Pächter das Besitzrecht erhält. Normalerweise wird nicht nur die nutzbare Fläche verpachtet, sondern es werden auch die Wege, Böschungen, das Unland sowie die Feldgehölze verpachtet.

Auf einem anderen Blatt steht,...