Muss ich als Verpächter die MwSt. abführen?

Ich habe alle Flächen seit Ende 2016 mit Zahlungsansprüchen (ZA) verpachtet. Für die ZA habe ich im Pachtvertrag ein Entgelt vereinbart. Der Betrieb wird bislang nach § 13a besteuert. Muss ich auf die Pacht für die ZA Mehrwertsteuer abführen? Darf ich trotz Verpachtung weiter eine §13a-Erklärung abgeben? Oder muss ich eine Ein­nahmen-Ausgaben-Rechnung  erstellen?

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 8. September 2015 entschieden, dass die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination mit der Überlassung von Zahlungsansprüchen (ZA) umsatzsteuerlich zwei Leistungen sind. Die Flächenverpachtung ist umsatzsteuerfrei; die Überlassung der ZA ist mit 19 % umsatzsteuerpflichtig.

Die Umsatzsteuerpflicht trifft Sie auch als 13a-Landwirt, es sei denn, sämtliche Umsätze im Betrieb, das heißt, sowohl die landwirtschaftlichen als auch die außerlandwirtschaftlichen, liegen unter 17.500 € im Kalenderjahr. Bis zu dieser...