Monteur fordert hohen Stundenlohn

Mein Elevator, 17 Jahre alt, musste repariert werden. Ich wandte mich an die 140 km entfernte Herstellerfirma. Diese schickte einen Monteur. In der Rechnung wurden für neun Stunden je 65 € berechnet. Hiesige Handwerker nehmen 50 bis 55 €/Stunde. Muss ich den höheren Stundenlohn akzeptieren? Für die Fahrtzeit von jeweils zwei Stunden Hin- und Rückweg wurde der volle Stundensatz berechnet. Ist das rechtens?

Wie fast immer gilt: Es kommt ganz darauf an, was zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Vergütungshöhe als auch hinsichtlich dessen, ob Fahrtkosten zu zahlen sind und falls ja, in welcher Höhe.

„Wie vereinbart“: Sofern Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die vereinbarten Sätze. Wir gehen hier jedoch davon aus, dass gerade keine Vereinbarungen getroffen wurden, weder über die Vergütungshöhe noch über die Erstattung von Fahrtkosten.

„Übliche Vergütung“: Hinsichtlich der Vergütung gilt gemäß § 632 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass, wenn eine solche nicht explizit vereinbart worden ist, die „übliche Vergütung“ als vereinbart gilt. Es stellt sich somit die Frage, was die „übliche Vergütung“ ist. Die Rechtsprechung hat hierzu Grundsätze entwickelt. Eine Vergütung ist dann üblich, wenn sie zur Zeit des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleichartige Leistungen,...