Mit Notwegerecht zur Pachtweide?

Früher erreichten wir eine gepachtete Weide über einen Weg, der über das Grundstück des Verpächters verlief. Jetzt hat er sein Grundstück eingezäunt. Deshalb müssen wir über eine fremde Weide fahren. Besteht ein Notwegerecht? Im Grundbuch steht nichts. War ja auch nicht nötig, weil der andere Weg offen war.

Das Notwegerecht kann nur der Eigentümer eines Grundstückes gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstückes geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Grundstück nicht über „die zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg“ verfügt (§ 917 Abs. 1 Satz 1 BGB) und deshalb eine Teilfläche des fremden Grundstückes in Anspruch nehmen muss. Sie als Pächter der Weide können daher aus eigenem Recht ein solches Notwegerecht nicht geltend machen, weil Sie kein Eigentümer der Weide sind.Als Pächter können Sie aber...