Mietzahlung: Änderung immer schriftlich

Leserfrage: Reicht eine mündliche Absprache bei der Änderung des Mietvertrags?

Wochenblatt-Leser Markus J. in A. fragt: Mein Mieter will die Miete und die Nebenkosten erst zur Monatsmitte bezahlen. Ich möchte das schriftlich regeln. Der Mieter meint, eine mündliche Absprache reicht. Es gehe nur um den Zeitpunkt, nicht die Höhe der Miete. Wie ist die Rechtslage?

Rebecca Kopf, Redaktion, informiert: Mit einer ähnlichen Frage hat sich das...