Mietstreit: Wer zahlt Anwaltskosten?

Leserfrage: Muss die:der Rechtsanwältin:Rechtsanwalt die Kostentragung der Rechtsschutzversicherung vor Tätigwerden klären?

Wochenblatt-Leserin Carla A. in S. fragt: Meine Mieterin war mit der Mietzahlung in Verzug. Ich kündigte ihr. Das Schreiben setzte meine Anwältin auf. Ich dachte, dass meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten trägt. Die Anwältin wurde aber ohne Kostenzusage tätig. Nachdem die Mieterin ihre Schulden beglichen hat, sind noch die Anwaltskosten offen. Diese forderte die Anwältin erfolglos bei der Mieterin ein. Muss ich jetzt die Kosten zahlen, obwohl die Anwältin meines Erachtens ohne Kostenzusage tätig wurde?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, kann informieren: Hier lautet die Antwort: „Es kommt darauf an.“ Es stellt sich nämlich die Frage, ob Sie der Anwältin den Auftrag für die Erstellung des Kündigungsschreibens unter der Bedingung erteilt haben, dass Ihre Rechtsschutzversicherung zuvor Deckungszusage gewährt. Nur in diesem Fall könnten Sie hinsichtlich der gestellten Rechnung erfolgreich entgegenhalten, dass Sie den Auftrag nicht erteilt haben.

Dann würde sich jedoch...