Mietschulden wie eintreiben?

Mein letzter Mieter ist ausgezogen und hat erhebliche Mietschulden hinterlassen. Auf meine Briefe und Mahnungen reagiert er nicht. Darf ich folgende Anzeige in die Tageszeitung setzen, ohne dass ich rechtliche Probleme bekomme: „Die Eheleute (Name, Wohnung, Ort) schulden mir … € Miete. Wer hilft mir, diese Forderung einzutreiben?“

Wir können Ihre Verärgerung über die zahlungsunwilligen Mieter verstehen. Wenn Sie Ihre offenen Forderungen eintreiben wollen, müssen Sie jedoch den Rechtsweg einhalten. Will oder kann der Mieter die offenen Forderungen nicht begleichen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn erst nach einem positiven Gerichtsurteil steht...