Nein, das kann er grundsätzlich nicht. Sie als Vermieter sind generell nicht verpflichtet, jedes Jahr den billigsten Gasanbieter auszuwählen und regelmäßig den Energieversorger zu wechseln. Lediglich bei erheblichen Preissteigerungen sind Sie im Rahmen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit verpflichtet zu prüfen, ob ein Wechsel des Gasversorgers sinnvoll ist.
Weisen Sie Ihren Mieter darauf hin, dass der billigste Anbieter nicht immer auch der zuverlässigste ist. Vermeintliche Billigangebote haben sich in der Vergangenheit bereits als Kostenfalle entpuppt. Oft ist es auch so, dass die billigen Anbieter nach dem ersten Bezugsjahr kräftig ihren Gaspreis erhöhen. Dann wäre man als Vermieter ja erneut gezwungen, die Preise zu vergleichen und den Anbieter zu wechseln.
Hinzu kommt: Ihr Mieter hat nichts davon, wenn der billigste Anbieter während der Vertragslaufzeit insolvent wird, die Gaslieferung einstellen muss und Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten auf Ihre Mieter umlegen.
(Folge 22-2018)