Kann ein Handwerker Arbeitslohn für Vorbereitungszeit abrechnen?

Leserfrage: Darf der Handwerker eine "Rüstzeit" in Rechnung stellen?

Wochenblatt-Leser Alexander T. in F. hat eine Handwerkerrechnung erhalten, in der eine „Rüstzeit“ ausgewiesen ist. Angeblich für die Vorbereitung des Arbeitsmaterials. Ist das einfach ohne Absprache möglich?

Rechtsanwalt Stefan Schomakers vom WLV informiert: Haben Sie die Vergütung für Rüstzeiten nicht gesondert vertraglich geregelt, darf der Handwerker sie auch nicht zusätzlich in Rechnung stellen. So hat etwa das Amtsgericht Stadt Hagen (Urteil vom 15. Juni 2011, Az. 41 C 414/10) entschieden, dass ein Kunde erwarten kann, dass im Rahmen der Preiskalkulation...