Hof des Onkels „eisern“ gepachtet

Ich habe den Hof (60 ha, 70 Milchkühe) des Onkels „eisern“ gepachtet. Bei Pachtbeginn (2008) haben wir eine Inventarliste mit Maschinen erstellt, wobei jede Maschine bewertet wurde. Jetzt habe ich ein neues Güllefass gekauft, das alte möchte ich verkaufen. Mein Onkel meint, als Pächter dürfe ich das nicht. Er behauptet, dass er die von ihm angeschafften Maschinen jederzeit verkaufen darf, obwohl sie Gegenstand der Pacht sind. Stimmt das?

Die „eiserne Verpachtung“ ist weit verbreitet. Ihr liegt die Idee zugrunde, dass mit dem gesamten Betrieb auch das lebende und tote Inventar mit verpachtet wird. Dabei hat der Pächter die Pflicht, das Inventar in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu ersetzen und bei Pachtende einen funktionsfähigen Betrieb mit Inventar zurückzugeben.

Daher regelt § 582a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass der Pächter in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft über das Inventar verfügen darf. Sie dürfen als Pächter also veraltete...