Heizöl ausgelaufen: Haftet der Tankwagenfahrer?

Leserfrage: Muss der Tankwagenfahrer auf die korrekte Befüllung des Heizöltanks achten und auch Bindemittel mitführen?

Wochenblatt-Leser Markus F. in C. fragt: Wir haben Heizöl getankt. Während der Befüllung ist das Rohr der Befüllleitung auseinandergegangen. Laut Sachverständigem war die Sicherungsschelle nicht richtig montiert. Es sind etwa 500 l Heizöl ausgelaufen. Trägt der Tankwagen­fahrer eine Mitschuld, weil er es so spät bemerkt hat? Muss er Bindemittel mitführen, um Erstmaßnahmen zu ergreifen?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Eine Haftung des Tankwagenfahrers und seiner Firma kommt nur in Betracht, wenn dem Tankwagenfahrer als Erfüllungsgehilfe der Firma, für die er tätig ist, eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. An die Sorgfaltspflicht sind zwar hohe Anforderungen zu stellen, zumal durch das ­unkontrollierte Auslaufen von Öl schwere Umweltschäden hervorgerufen werden können. So hat der Tankwagenfahrer Kontrollgänge durchzuführen, um offensichtliche Ungereimtheiten oder Fehler an der...