Hat Pächter Anspruch auf Ackerstatus?

Leserfrage: Steht mir eine Ausgleich dafür zu, dass ich während der Pachtzeit Grünland in Ackerland umgewandelt habe?

Wochenblatt-Leser Stefan T. in M. fragt: Ich hatte mehrere Jahre eine Grünlandfläche gepachtet. Während der Pachtzeit wandelte ich die Fläche im Einvernehmen mit dem Verpächter in Ackerland um. Habe ich nach Ende des Pachtverhältnisses Anspruch auf den Ackerstatus? Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: § 591 BGB regelt, dass der Verpächter dem Pächter nützliche Verwendungen, denen er zugestimmt hat, bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen hat, soweit diese Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert).

Wertsteigerung

In Ihrem Fall stellt die Umwandlung von Grünland in Ackerland eine nützliche Verwendung dar. Das heißt, ein Aufwand, den Sie in Abstimmung mit dem Verpächter getätigt...