Habe ich einen Anspruch auf die freiwillig erhöhte Pachtzahlung?

Leserfrage: Wir haben Ackerland verpachtet. Im Jahr 2021 kündigten wir fristgerecht. 2020 und 2021 hat der Pächter freiwillig die Pachtzahlung erhöht. Für das laufende Jahr nicht. Ist das rechtens?

Wochenblatt-Leserin Gabriele R. fragt: Wir haben 4 ha Ackerland verpachtet. Im Jahr 2021 kündigten wir fristgerecht zu Oktober 2023. In den Jahren 2020 und 2021 hatte der Pächter freiwillig die Pachtzahlung erhöht. Bei der Zahlung für das laufende Jahr zahlte er nur den ursprünglichen Pachtpreis, ohne die Erhöhung. Ist das rechtens?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Das hängt davon ab, ob Sie und Ihr Pächter den ursprünglichen Pachtpreis einvernehmlich abgeändert (nämlich erhöht) haben. Dazu ist eine Einigung der beiden Vertragsparteien erforderlich. Diese kann ausdrücklich mündlich oder schriftlich, aber auch „konkludent“, also durch schlüssiges...