Grundstückskauf: Vertrag verjährt?

Vor 25 Jahren hatte ich einen Kaufvertrag über 50 ha geschlossen. Darin steht: „Der Vertrag kann nur in gegenseitigem Einvernehmen bei einem Notar aufgelöst werden.“ Doch der Kaufvertrag wurde nie vollzogen, weil der Verkäufer vor der Grundbucheintragung einen Pachtvertrag mit Vorauszahlung der Pacht abgeschlossen hatte. Jetzt wird auf der Fläche eine Windkraftanlage errichtet. Kann ich fordern, dass der Kaufvertrag umgesetzt wird?

Nein, Ihr Anspruch ist bereits verjährt. Wenn sich der Verkäufer auf Verjährung beruft, können Sie den Anspruch nicht durchsetzen.

Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages haben Sie als Käufer den Anspruch gegen den Verkäufer erworben, dass er Ihnen den Kaufgegenstand zu Eigentum überträgt....