Wochenblatt-Leser Matthias H. in I. fragt: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht keine Probleme beim sachgerechten Einsatz von Glyphosat. Könnte ich jetzt die Wiederzulassung von Glyphosat im Wasserschutzgebiet per Klage durchsetzen?
Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, nimmt Stellung: Dazu ist es noch zu früh. Nachdem die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) die Unbedenklichkeit bestätigt hat, muss zunächst das Überprüfungsverfahren zur Erneuerung der Genehmigung fortgesetzt werden. Es ist noch nicht beendet.
EU-Entscheidung im Herbst
Aktuell ist der Wirkstoff Glyphosat in der EU bis zum 15. Dezember 2023 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Es wird nun erwartet, dass nach Abschluss der Prüfung durch die EFSA die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Wirkstoffes vorlegt, über den die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel abstimmen. Dies soll im Herbst 2023 erfolgen.
Sofern durch die EU eine Verlängerung der Genehmigung für den Einsatz von Glyphosat erteilt wird, wie zuletzt 2017, wäre ein vollständiges Glyphosat-Verbot rechtswidrig. Die Europäische Kommission hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die genehmigte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe enthalten, nicht vollständig untersagen dürfen. Es müsste also die geltende Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung angepasst werden.
Einschränkung möglich
Allerdings hat die EU-Kommission auch darauf hingewiesen, dass eine begründete Einschränkung der Anwendung möglich sei, um den spezifischen Bedingungen in einem Mitgliedstaat Rechnung zu tragen. Insofern bliebe abzuwarten, wie sich die Bundesregierung dazu äußert. Würde der Glyphosateinsatz in Deutschland weiterhin vollständig verboten, obwohl Glyphosat in der EU zugelassen wäre, käme eine Klage dagegen durchaus in Betracht.
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(Folge 33-2023)