Sie können sich bei dem Nutzungsentgelt, das der Mieter auf Ihrem Hof für den Glasfaseranschluss bezahlen soll, an der Höhe der Umlage von Kosten einer Modernisierungsmaßnahme orientieren. Danach darf der Vermieter unter Beachtung einiger Vorschriften die Kosten einer Modernisierung in Höhe von 11 % der Gesamtkosten auf die Jahresmiete umlegen. Der Gesetzgeber plant jedoch, den Prozentsatz ab 2019 auf 8 % abzusenken.
Unterstellt, es handelt sich bei der Umstellung auf den Glasfaseranschluss um eine Modernisierungsmaßnahme, führt eine Vergleichsrechnung nach dieser Regelung in Ihrem Fall zu einer monatlichen Mehrbelastung der Mieter von rund 33 €.
Wichtig: Sie sollten Ihren Mieter möglichst frühzeitig über den Glasfaseranschluss und die Mehrkosten informieren. Falls er den Anschluss nicht möchte und es keine anderweitige Vereinbarung gibt, bleibt nur die Modernisierungsumlage.
(Folge 45-2018)