Gilt Vorkaufsrecht an Waldfläche?

Ich bewirtschafte einen Forstbetrieb (12 ha) im Nebenerwerb. Vor Jahren habe ich das Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall an allen Grundstücken des elterlichen Hofes eingeräumt bekommen. Nun möchte mein Bruder eine Ackerfläche (4 ha) veräußern. Hat der Käufer, ein Haupterwerbslandwirt, Vorrang gegenüber mei­nem im Grundbuch eingetragenen Recht?

Aufgrund Ihres dinglichen Vorkaufsrechts, das im Grundbuch eingetragen ist, haben Sie das Recht, in einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag, der zwischen Ihrem Bruder und dem Haupterwerbslandwirt geschlossen wurde, einzutreten. Sie übernehmen damit die Konditionen, die die beiden ausgehandelt hatten, und treten an die Stelle des bisherigen Käufers. Allerdings muss Ihr Bruder Ihnen den Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrages anzeigen. Dazu ist er verpflichtet. Nur so erfahren Sie ja von den...