Getriebe im alten Radlader kaputt

Mit dem Kauf eines neuen Radladers haben wir einen alten in Zahlung gegeben. Nach dem Kauf hat der Käufer festgestellt, dass das Planetengetriebe der Vorderachse kaputt ist. Jetzt fordert er die Reparaturkosten. Er meint, wir hätten ihm den Mangel verschwiegen, doch wir wussten ja selbst nichts davon.

Offenbar haben Sie über den Verkauf Ihres alten Radladers weder einen Vertrag geschlossen noch die Inzahlungnahme im Kaufvertrag des neuen Radladers geregelt. Weil nichts Schriftliches vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie den Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen vereinbart haben.

Danach gilt auch für gebrauchte Kaufgegenstände die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Einen Gewährleistungsausschluss haben Sie nicht vereinbart. Deshalb kann der Käufer Ansprüche geltend machen, wenn bereits bei Übergabe...