Fremdes Gras mit abgeerntet

Beim Kauf unseres Hofes vor einigen Jahren hatten wir alle Pferdeweiden mit 0,50 m Abstand zur Grenze eingezäunt. Ein Nachbar baut sein Getreide bis zur Grenze an. Jetzt hat der Lohnunternehmer unser Gras bei der Weizenernte bis zum Zaun auf 200 m abgemäht. Können wir Ersatz fordern?

Ihr Weidezaun hält den gesetzlich vorgesehenen Abstand zum Nachbargrundstück ein. Der Standort des Zaunes ermächtigt Ihren Nachbarn aber nicht, auch noch die 0,50 m breite Fläche mit zu be­wirtschaften. Die Freihaltung des Streifens soll ihn nur in die Lage versetzen, seine Getreidefläche mit dem Mähdrescher bis an die Grenze zu bewirtschaften. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Lohnunternehmer das Getreide mäht. Der Nachbar...