Fremdbesatz im Z-Saatgut – was nun?

Leserfrage: Was sollte ich unternehmen, wenn ich viel Fremdbesatz im Getreide feststelle?

Wochenblatt-Leser Sebastian H.in E. hat im Herbst 2021 Wintergersten-Z-Saatgut gesät. Trotz zehnjähriger Anbaupause stand viel Roggen in der Gerste. Das Saatgut hat er nachträglich bei der Genossenschaft moniert, die das unreine Erntegut zum Marktpreis gekauft hat. Kann er Schadenersatz verlangen? Was kann er zukünftig tun?

Rechtsanwalt Stefan Schomakers vom WLV nimmt Stellung: Es war richtig, dass Sie das Saatgut, nachdem Sie den Mangel festgestellt haben, unmittelbar gegenüber der Genossenschaft moniert haben. Ihnen stehen deshalb Sachmangelhaftungsansprüche nach §§ 434 ff. BGB zu. In erster Linie ist dies immer die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung). Beide Alternativen der Nacherfüllung sind in diesem konkreten Fall jedoch faktisch unmöglich, zumal das Saatgut ja nicht einfach ausgetauscht werden kann. Aber selbst für den Fall, dass dies theoretisch (mit hohem technischem Aufwand) möglich gewesen wäre, hätte die Genossenschaft sich insoweit auf § 439 Abs. 4 BGB berufen können und die Nacherfüllung aufgrund eines...