Flächenkauf: Darf ich die Pacht erhöhen?

Ich habe eine Ackerfläche gekauft, die bis 2020 verpachtet ist. Vorher hat die Fläche schon einmal den Eigentümer gewechselt. Deshalb liegt mir der Pachtvertrag nicht vor. Mir ist bekannt, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann. Aber kann ich mehr Pacht fordern?

Den bis 2020 laufenden Pachtvertrag können Sie in der Tat nicht vorzeitig kündigen (§ 593 b BGB). Denn es gilt der Grundsatz, dass ein Kaufvertrag den Miet- oder Pachtvertrag nicht bricht. Dies gilt auch für Landpachtverträge.

Ob Sie die Pacht anheben können, richtet sich in erster Linie nach dem Pachtvertrag. Daher sollten Sie versuchen, ein schriftliches Exemplar des Vertrages aufzutreiben. Dies ist schon deshalb wichtig, um die Rechtslage beurteilen zu können. Machen Sie zum Beispiel einen Änderungsanspruch nach § 593 Bürgerliches...