Fläche 50 Jahre pachten?

Ich habe Weihnachtsbäume auf einer Pachtfläche gepflanzt. Gern würde ich sie kaufen, doch es besteht ein Vorkaufsrecht. Könnte ich mit dem Eigentümer einen Pachtvertrag über 50 Jahre abschließen? Müssten wir einen Mindestpachtpreis festlegen?

Zugunsten eines Dritten besteht ein grundbuchlich abgesichertes Vorkaufsrecht an der Fläche, die Sie gepachtet haben. Das bedeutet: Sollten Sie die Parzelle heute kaufen, ist dem Dritten nach Abschluss der Kaufvertrag vorzulegen. Er kann dann entscheiden, ob er sein Vorkaufsrecht ausübt oder nicht.

Käme der Verkauf tatsächlich zustande, würde der Käufer (der Dritte) nach §§ 593 b, 566 BGB auch den Pachtvertrag übernehmen. Läuft der Vertrag noch sehr lange, wird der potenzielle Käufer abgeschreckt. Möglicherweise wird er dann ganz auf sein Vorkaufsrecht...